Sämtliche durchgeführten labordiagnostischen Untersuchungen richten sich bei gesetzlich Krankenversicherten nach dem, im EBM vorgegebenen, Vergütungsrahmen. Für die Durchführung der Untersuchungen benötigt das medizinische Labor deshalb einen, vom Hausarzt oder betreuendem Arzt, ausgegestellten Überweisungsschein zur kassenärztlichen Labordiagnostik bei Immundysfunktion.
Bei Privatpatienten richtet sich die Rechnungslegung der Laborleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), eine Überweisung ist in der Regel nicht
erforderlich.
Die Kosten für eine medikamentöse Therapie bei Vitamin-D-Mangelzuständen werden von den gesetzlichen, als auch den privaten Krankenkassen übernommen,
sofern labordiagnostisch ein Mangel nachgewiesen wurde. Die Infusionstherapien sind Selbstzahlerleistungen.
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